Die Mazda Neuwagengarantie gilt sechs Jahre oder 150.000 km - je nachdem, was zuerst eintritt.
Während dieser Garantiefrist haben Sie Anspruch auf die Beseitigung von Herstellungs- und Materialfehlern.
Ansprüche auf Leistungen der Mazda Garantie bestehen nur bei nachweislichen Material- und Herstellungsfehlern und setzen voraus,
dass die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen einschließlich der Karosserieinspektionen und sonstiger Inspektionsarbeiten
vorschriftsmäßig entsprechend den Herstellervorgaben ausgeführt worden sind.